Ein Fachzahnarzt für Oralchirurgie ("Oralchirurg") ist ein Zahnarzt, der nach seinem Studium eine intensive chirurgische vierjährige Weiterbildung absolviert hat. Davon mindestens ein Jahr an einer Klinik.
Er bzw. sie hat also eine zusätzliche und solide Ausbildung in Bezug auf operative Eingriffe in der Mundhöhle und auch in der Implantologie.
Den Titel "Fachzahnarzt für Oralchirurgie" darf er bzw. sie erst nach einer erfolgreich bestandenen Prüfung vor der Zahnärztekammer führen.